Integration ZAM in den ZVCH warum?
Aus Sicht des ZAM
Der Bund hat in den letzten zwei Jahren die gesetzlichen Grundlagen betreffend die Anerkennung und Unterstützung von Tierzuchtorganisationen angepasst.

Aufgrund der neuen Situation ist es für den ZAM nicht mehr sinnvoll, sich als eigenständige Zuchtorganisation vom Bund anerkennen zu lassen. Für Züchter von Anglo Arabern und Araber Kreuzungen wird es ohne einen anerkannten Zuchtverband zukünftig nicht mehr attraktiv sein, hochwertige Zuchttiere selber zu züchten bzw. diese für die Zucht zu importieren.

Aus Sicht des ZVCH
In der Zucht eines Warmblut-Sportpferdes ist die regelmässige Einkreuzung von Stuten und/oder Hengsten der Veredlerrassen sehr notwendig. Gemäss Zuchtprogramm ZVCH werden neben den Genanteilen des Englischen Vollblutes auch die Anglo Araber zur Veredelung eingesetzt. Aus Sicht des ZVCH ist es deshalb wünschenswert, die Population des Anglo Arabers in der Schweiz auf dem erreichten Niveau zu erhalten und züchterisch weiterzuentwickeln.

Aktueller Stand
An der Mitgliederversammlung des ZVCH am 16. April 2011 wurde der Integration des ZAM in den ZVCH zugestimmt. Wir sind froh, mit dem ZVCH einen grossen, aktiven Verband als Partner gefunden zu haben, mit dem das Überleben des ZAM gesichert ist, und der unseren Mitglieder ein breites und interessantes Angebot im Zuchtbereich anbieten kann.

Der ZAM tritt analog den regionalen Zuchtgenossenschaften/-vereinen dem ZVCH bei. Die züchterisch aktiven Mitglieder des ZAM werden Mitglieder des ZVCH. Die Zuchttiere des ZAM werden in einem separaten Anhang (Herdebuchordnung Anhang III) gemäss den internationalen Bestimmungen der CIAA (Conféderation Internationale Anglo Arabe) eingetragen. Stuten und Hengste, die die Bedingungen für den Einsatz im Zuchtprogramm des CH-Sportpferdes erfüllen, werden – wie bisher - ausserdem im Herdebuch des CH-Sportpferdes eingetragen. Die Statuten und das Zuchtprogramm/Herdebuchordnung des ZVCH sowie die Ausführungsbestimmungen sind entsprechend angepasst worden.

Schauen und Leistungsprüfungen werden ab 2011 gemäss den Bestimmungen des ZVCH durchgeführt werden.

Übergangsregelung
Tiere, die bis zum 31.10.2010 beim ZAM zur Zucht eingetragen wurden oder ein Identifikationspapier des ZAM erhielten, werden automatisch in den Anhang III des Herdebuches ZVCH in die entsprechenden Sektionen gemäss ihrer bisherigen Zuordnung übernommen.

Fohlen des Geburtsjahres 2010 erhalten die Identifikationspapiere rückwirkend gemäss diesen Bestimmungen.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern die Mitgliedschaft beim ZVCH. Diese ist jedoch nicht zwingend, ausser für die aktiven Züchter von ZAM-Pferden (alle Sektionen). In dem Jahr, in dem Sie ein Fohlen haben, müssen Sie zwingend auch beim ZVCH Mitglied sein.

Die Statuten finden Sie hier: Statuten

Homepage ZVCH: www.swisshorse.ch


 
Beitrittserklärung ZVCH